Die Mindestangaben-Anmeldung ist ab 01.01.2019 nicht mehr möglich!

Ab 1.1.2019 ist die bisherige Mindestangaben-Anmeldung nicht mehr möglich. Das derzeit noch verwendbare Faxformular ist dann ebenfalls nicht mehr verwendbar. Ab 2019 können Sie nur mehr in Ausnahmefällen Vor-Ort-Anmeldungen vornehmen. Dazu müssen Sie das neue Faxformular verwenden und an die Faxnummer 05 7807 61 senden. Es ist auch noch möglich, telefonisch eine Anmeldung vorzunehmen über die Nummer 05 7807 60.

Die Fax- oder Telefonanmeldungen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Mindestangaben-Anmeldung

  • Es ist nachweislich ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen

  • die meldepflichtige Stelle verfügt nachweislich über keinen PC und keinen Internetzugang und auch die Lohnverrechnung wird auch nicht von anderer Stelle, wie z. B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung, durchgeführt

  • wenn Sie die Lohnverrechnung von uns als Steuerberater durchführen lassen, außerhalb unser Dienstzeiten

  • in der Betriebsstätte, in der der neue Dienstnehmer arbeiten soll, ist keine EDVAusstattung zur Vornahme einer elektronischen Meldung vorhanden

Nach erfolgter Vor-Ort-Anmeldung müssen Sie die vollständige Anmeldung innerhalb von 7 Tagen elektronisch vornehmen.

 

Die jetzt noch verwendbare Mindestangaben-Anmeldungs-App (MAM) wird ab 2019 nicht mehr verwendbar sein. An ihre Stelle tritt die ELDA-App, mit der jedoch grundsätzlich keine Vor-Ort-Anmeldung möglich sein wird. Mit der ELDA-App können Sie nur eine Anmeldung mit reduziertem Datenumfang vornehmen.

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