Einkommenssteuer

Die Steuerreform 2015/16 wurde am 7. Juli 2015 im Nationalrat beschlossen.

Der neue Steuertarif

Der wichtigste Punkt ist die Tarifreform. Es gibt nunmehr 7 Tarifstufen statt wie bisher 4 Tarifstufen.

Unverändert bleiben Einkommen bis EUR 11.000,-- steuerfrei. Während bisher ab Überschreiten dieses Betrages die Einkommensteuer 36,5% betrug, sind es 25% ab dem Jahr 2016.

Die beiden Steuertarife im Vergleich sehen nun so aus.

Tarifmodell NEU


11.000 ................. 0%

18.000 ................. 25%

31.000 ................. 35%

60.000 ................. 42%

90.000 ................. 48%

1.000.000 ............ 50%

über 1 Mio ........... 55%

Tarifmodell ALT


11.000 ................. 0%

25.000 ................. 36,50%

60.000 ................. 43,21%

darüber ............... 50%

Weitere Änderungen bei der Einkommensteuer

Mitarbeiterrabatte, die allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern gewährt werden, sind bis zu 20% steuerfrei, Mitarbeiterrabatte über 20% nur dann, wenn sie insgesamt EUR 1.000,-- pro Mitarbeiter im Jahr nicht übersteigen.

Sachgeschenke (keine Geldleistungen!) anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums sind bis zu EUR 186,-- steuerfrei.

Prämien für Diensterfindungen sind ab 2016 nicht mehr steuerfrei.

Sachbezug für Dienstautos:
Eine Steuererhöhung tritt durch die neue Besteuerung des Sachbezuges für Dienstautos ein:

Hat ein 2019 angeschaffter Dienstwagen einen CO2-Ausstoß von mehr als 121g/km, beträgt der Sachbezug ab 2019 2% der Anschaffungskosten maximal jedoch EUR 960,-- pro Monat. Für Elektroautos braucht für fünf Jahre kein Sachbezug versteuert werden. Für diese Fahrzeuge kann außerdem der  Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden bis zu einem Anschaffungspreis von EUR 40.000,--.


Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Dienstnehmers, seinen Ehepartner und seine Kinder sind steuerfrei.

SONDERAUSGABEN

Bisher konnten Sie Ausgaben für Lebens-. Kranken- und Unfallversicherungen ebenso wie Ausgaben für Wohnraumschaffung und –sanierung bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.920,-- pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen.

Diese Absetzmöglichkeit wird nun abgeschafft. Versicherungsverträge, die Sie ab 2016 abschließen, sind nicht mehr begünstigt.
Die Prämien für alte Versicherungsverträge können Sie noch 5 Jahre, somit bis zum Jahr 2020) wie bisher absetzen. Ausgaben für Wohnraumschaffung oder –sanierung können Sie nur mehr dann absetzen, wenn Sie mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) im Jahr 2015 beginnen.

Das Sonderausgabenpauschale in Höhe von EUR 60,-- wird im Jahr 2020 auslaufen.
Kirchenbeiträge und Spenden können ab 2017 nur dann als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn diese von den Zahlungsempfängern dem Finanzamt gemeldet werden. Das gilt auch für den Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungen.

Die Forschungsprämie wird auf 12% erhöht.

Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie werden ebenso wie Mietzinsbeihilfen und Landarbeiterfreibetrag gestrichen.